Aufsichtsrat / Ausschüsse
AUFSICHTSRAT
Dr. Christian KONRAD
Vorsitzender
Dr. Rudolf MÜLLER
Stellvertreter des Vorsitzenden
Mag. Erwin HAMESEDER
Stellvertreter des Vorsitzenden
Ludwig EIDMANN
Dr. Hans-Jörg GEBHARD
Dipl.-Ing. Ernst KARPFINGER
Dr. Theo SPETTMANN
Mag. Christian TEUFL
Vom Betriebsrat delegiert:
Dipl.-Ing. Franz ENNSER
Thomas BUDER
Ing. Peter VYMYSLICKY
Erich WEISSENBÖCK
AUSSCHÜSSE DES AUFSICHTSRATS
Auszug aus der Geschäftsordnung des Aufsichtsrates
Der Aufsichtsrat kann aus seinen Mitgliedern Ausschüsse bestellen, um die Sitzungen und Beschlussfassungen im gesamten Aufsichtsrat vorzubereiten; die Durchführung gefasster Beschlüsse zu überwachen oder bestimmte, vom gesamten Aufsichtsrat zur selbständigen Beschlussfassung zugewiesene Agenden zu erledigen.
Insbesondere ist ein Aufsichtsratsausschuss zu bestellen, der im Sinn des § 92 Abs. 4 AktG. für die Rechtsbeziehungen zwischen der Gesellschaft und den aktiven oder im Ruhestand befindlichen Vorstandsmitgliedern als Vertreter der Gesellschaft agiert ("Personalausschuss").
Weiters wird ein Präsidialausschuss bestellt, der vom Aufsichtsrat ermächtigt wird, in dringenden Angelegenheiten zu entscheiden. Die Dringlichkeit wird vom Vorsitzenden festgestellt.
Aufsichtsratsausschüsse bestehen aus dem Vorsitzenden oder einem Stellvertreter und einer vom Aufsichtsrat festzusetzenden Anzahl von Mitgliedern, ausgenommen den Ausschuss gem. Abs. 2, der aus dem Vorsitzenden und zwei weiteren Mitgliedern aus dem Kreis der von der Hauptversammlung gewählten Aufsichtsratsmitglieder besteht.
Soferne zwei Stellvertreter des Vorsitzenden gewählt sind, sind diese zu bestellen.
Ausschüsse und ihre Mitglieder
Personalausschuss = Nominierungs- und Vergütungsausschuss
Dr. Christian Konrad
Dr. Rudolf Müller
Mag. Erwin Hameseder
Präsidialausschuss = Strategieausschuss
Dr. Christian Konrad
Dr. Rudolf Müller
Mag. Erwin Hameseder
Dr. Hans-Jörg Gebhard
Thomas Buder
Erich Weissenböck
Prüfungsausschuss
Mag. Erwin Hameseder
Dr. Theo Spettmann
Dipl. Ing. Franz Ennser
Unabhängigkeit von Aufsichtsratsmitgliedern
Der Aufsichtsrat der AGRANA Beteiligungs-AG hat in seiner Sitzung vom 20. Februar 2006 beschlossen, die im Anhang 1 des Österreichischen Corporate Governance Kodex angeführten Unabhängigkeitskriterien zur Anwendung zu bringen.