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Aufsichtsrat / Ausschüsse

AUFSICHTSRAT

Dr. Christian KONRAD
Vorsitzender

Dr. Rudolf MÜLLER
Stellvertreter des Vorsitzenden

Mag. Erwin HAMESEDER
Stellvertreter des Vorsitzenden

Ludwig EIDMANN

Dr. Hans-Jörg GEBHARD

Dipl.-Ing. Ernst KARPFINGER

Dr. Theo SPETTMANN

Mag. Christian TEUFL


Vom Betriebsrat delegiert:

Dipl.-Ing. Franz ENNSER
Thomas BUDER
Ing. Peter VYMYSLICKY
Erich WEISSENBÖCK


AUSSCHÜSSE DES AUFSICHTSRATS

Auszug aus der Geschäftsordnung des Aufsichtsrates

Der Aufsichtsrat kann aus seinen Mitgliedern Ausschüsse bestellen, um die Sitzungen und Beschlussfassungen im gesamten Aufsichtsrat vorzubereiten; die Durchführung gefasster Beschlüsse zu überwachen oder bestimmte, vom gesamten Aufsichtsrat zur selbständigen Beschlussfassung zugewiesene Agenden zu erledigen.

Insbesondere ist ein Aufsichtsratsausschuss zu bestellen, der im Sinn des § 92 Abs. 4 AktG. für die Rechtsbeziehungen zwischen der Gesellschaft und den aktiven oder im Ruhestand befindlichen Vorstandsmitgliedern als Vertreter der Gesellschaft agiert ("Personalausschuss").

 

Weiters wird ein Präsidialausschuss bestellt, der vom Aufsichtsrat ermächtigt wird, in dringenden Angelegenheiten zu entscheiden. Die Dringlichkeit wird vom Vorsitzenden festgestellt.

Aufsichtsratsausschüsse bestehen aus dem Vorsitzenden oder einem Stellvertreter und einer vom Aufsichtsrat festzusetzenden Anzahl von Mitgliedern, ausgenommen den Ausschuss gem. Abs. 2, der aus dem Vorsitzenden und zwei weiteren Mitgliedern aus dem Kreis der von der Hauptversammlung gewählten Aufsichtsratsmitglieder besteht.
Soferne zwei Stellvertreter des Vorsitzenden gewählt sind, sind diese zu bestellen.

Ausschüsse und ihre Mitglieder

Personalausschuss = Nominierungs- und Vergütungsausschuss
      Dr. Christian Konrad
      Dr. Rudolf Müller
      Mag. Erwin Hameseder

Präsidialausschuss = Strategieausschuss
      Dr. Christian Konrad
      Dr. Rudolf Müller
      Mag. Erwin Hameseder
      Dr. Hans-Jörg Gebhard
      Thomas Buder
      Erich Weissenböck

Prüfungsausschuss
      Mag. Erwin Hameseder
      Dr. Theo Spettmann
      Dipl. Ing. Franz Ennser


Unabhängigkeit von Aufsichtsratsmitgliedern

Der Aufsichtsrat der AGRANA Beteiligungs-AG hat in seiner Sitzung vom 20. Februar 2006 beschlossen, die im Anhang 1 des Österreichischen Corporate Governance Kodex angeführten Unabhängigkeitskriterien zur Anwendung zu bringen.

Anhang 1 - Österreichischer Corporate Governance Kodex

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