Comply or Explain
Bei nachfolgenden "Comply or Explain"-Regeln weicht AGRANA von den Bestimmungen des Österreichischen Corporate Governance Kodex ab und begründet dies wie folgt:
Regel 38
Eine Altersgrenze für die Nominierung von Vorstandsmitgliedern ist in der Satzung derzeit nicht vorgesehen. Eine gesonderte Altersgrenze für Mitglieder des Vorstandes statutarisch vorzusehen, wird von AGRANA als nicht notwendig bzw. als nicht sinnvoll und zweckmäßig angesehen.
Regel 49
Der Gegenstand und die Bedingungen von Verträgen, die gemäß
§ 95 Abs. 5 Z12 der Zustimmung des Aufsichtsrates bedürfen, werden aus geschäftspolitischen Gründen und aus Wettbewerbsgründen nicht im Geschäftsbericht veröffentlicht.
Regel 54
Die AGRANA Beteiligungs-AG hat einen Streubesitz von mehr als 20 % . Dem Aufsichtsrat der AGRANA Beteiligungs-AG gehört kein unabhängiges Mitglied an, das nicht Anteilseigner mit einer Beteiligung von mehr als 10 % ist oder dessen Interessen vertritt.
Regel 57
Eine Beschränkung der Aufsichtsratsmandate der Aufsichtsratsmitglieder sowie eine Altersgrenze für die Nominierung von Aufsichtsratsmitgliedern wird von AGRANA für nicht sinnvoll erachtet und ist in der Satzung derzeit nicht vorgesehen.