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Directors' Dealings

Gemäß § 48d Abs 4 BörseG sind sämtliche An- und Verkäufe von Aktien der AGRANA Beteiligungs-AG durch Mitglieder des Aufsichtsrates und des Vorstandes innerhalb von fünf Arbeitstagen nach deren Abschluss der Finanzmarktaufsicht zu melden.

 

Veröffentlichungen zu Directors' Dealings der AGRANA Beteiligungs-AG finden sie auf der Homepage der FMA.