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EU-Zuckermarktordnung

Von besonderer Bedeutung für die AGRANA ist die neue EU-Zuckermarktordnung, die am 1. Juli 2006 in Kraft trat und die bis zum 30. September 2015 gilt. Wesentliche Elemente der Marktordnung sind die schrittweise drastische Senkung der EU-Zuckerpreise sowie die Reduzierung der EU-Zuckererzeugung um die verlorenen Weltmarkt-Exportmengen und die Präferenzimporte. Die EU-Zuckerquote soll um fast ein Drittel, nämlich um rund 6 Mio Tonnen, auf 12 bis 13 Mio Tonnen abgebaut werden.


Mit der neuen Marktordnung wurden die Weltmarktexporte von EU-Quotenzucker bzw. Reexporte von AKP-Zucker (Zucker aus den afrikanischen, karibischen und pazifischen Staaten nach dem Cotonou-Abkommen) erheblich eingeschränkt. Infolge des verlorenen WTO-Panels können Exporte von die Quote übersteigendem C-Zucker auf den Weltmarkt nicht mehr durchgeführt werden.


Seit 1. Juli 2006 wurden die Zölle gegenüber den Least Developed Countries (LDC) erstmals um 20 % verringert. Die Einfuhren von Zucker aus den LDC-Ländern sind bisher noch nicht signifikant gestiegen. Die Zölle werden bis 1. Juli 2009 vollständig abgebaut werden.


Im Rahmen der Reform verfolgt die EU das Ziel, mit einer bis zum Zuckerwirtschaftsjahr 2009|10 befristeten Umstrukturierungsregelung weniger wettbewerbsfähige Erzeugungskapazitäten in der Gemeinschaft abzubauen und so die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Zuckerindustrie gegenüber dem Weltmarkt zu stärken. Hierzu sollen die Zuckerquoten durch das Angebot von Umstrukturierungsbeihilfen für die Zuckerfabriken und die Rübenanbauer reduziert werden. Die Finanzierung erfolgt durch Erhebung von Restrukturierungsabgaben. Regionen, die die Zuckerproduktion weitgehend einstellen, werden für die stillzulegenden Zuckerfabriken und für die Aufgabe des Rübenanbaus durch ergänzende Regionalbeihilfen entschädigt.

Da das ursprüngliche Reformziel zu scheitern drohte, hat am 26. September 2007 der Agrarministerrat dem Zuckermarktordnungs-Reformvorschlag der Europäischen Kommission zugestimmt.

 

Die wesentlichen Neuordnungen sind

 

  • die Fixierung des Quotenrückgabe-Entschädigungsanteils für die Bauern mit 237,5 EUR/Tonne und 10 % der Unternehmensentschädigung sowie
  • keine Restrukturierungsabgabe für das Jahr 2007|08 auf die präventive Marktrücknahme bei Rückgabe von mindestens dieser Menge (13,5 % für die meisten Länder, für Ungarn 6,21 %, Tschechische Republik 7,29 %, Slowakei 4,32 %, Rumänien 13,5 %).

 

Insgesamt sollen die beschlossenen Maßnahmen das Marktgleichgewicht auf dem EU-Zuckermarkt herstellen. Sollten diese Maßnahmen zu keiner ausreichenden Quotenstilllegung führen, birgt die Neuordnung der Zuckermarktordnung das Risiko einer linearen Quotenkürzung ab dem Zuckerwirtschaftsjahr 2010|11, die die verbleibenden Zuckererzeuger gleichermaßen treffen würde.