Veränderung der AGRANA-Aktionärsstruktur / Stimmrechtsmitteilung / Veröffentlichung gemäß § 93 Abs. 2 BörseG

Datum: 07.02.2017

Die AGRANA Beteiligungs-Aktiengesellschaft (AGRANA), Wien, ISIN AT0000603709, gibt gemäß § 93 Abs 2 BörseG bekannt, dass sie von RAIFFEISEN-HOLDING NIEDERÖSTERREICH-WIEN registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung (RHO), "LAREDO" Beteiligungs GmbH (LAREDO), "ALMARA" Holding GmbH (ALMARA), LEIPNIK-LUNDENBURGER INVEST Beteiligungs Aktiengesellschaft (LLI), Marchfelder Zuckerfabriken Gesellschaft m.b.H. (MZ), Estezet Beteiligungsgesellschaft m.b.H. (Estezet), Zucker-Beteiligungsgesellschaft m.b.H. (ZBG), Süddeutsche Zuckerrübenverwertungs-Genossenschaft eG (SZVG), Südzucker AG (Südzucker), AGRANA Zucker, Stärke und Frucht Holding AG (ABH) und Z&S Zucker und Stärke Holding AG (Z&S) am 6. Februar 2017 sowie am 7. Februar 2017 gemäß §§ 91 ff BörseG über eine Reduzierung der Beteiligung am Grundkapital sowie über eine Veräußerung der Stimmrechte an der Gesellschaft informiert wurde. 

 

  • Meldung vom 6. Februar 2017 (Reduzierung der Beteiligung am Grundkapital): 

    In der Meldung vom 6. Februar 2017 ist angeführt, dass der Stimmrechtsanteil von Z&S an AGRANA aufgrund der bei AGRANA mit 2. Februar 2017 durchgeführten Kapitalerhöhung zu diesem Datum die Schwelle von 90 % der Stimmrechte unterschritten hat und 83,38 % (12.938.772 AGRANA-Aktien) der ausgegebenen AGRANA-Aktien (15.518.760 AGRANA-Aktien) beträgt. 4,51 % (700.000 AGRANA-Aktien) der ausgegebenen AGRANA-Aktien (15.518.760 AGRANA-Aktien) werden von Z&S über eine Call-Option auf AGRANA-Aktien gegenüber Südzucker gehalten. Der Ausübungszeitraum für die Call-Option beginnt mit 23. August 2017.

    Die Meldung vom 6. Februar 2017 führt ferner aus, dass der ABH als unmittelbarer Alleinaktionärin der Z&S zuzurechnende Stimmrechtsanteil an AGRANA mit Durchführung der Kapitalerhöhung bei AGRANA am 2. Februar 2017 83,38 % (12.938.772 AGRANA-Aktien) der ausgegebenen AGRANA-Aktien (15.518.760 AGRANA-Aktien) beträgt und damit die Schwelle von 90 % der Stimmrechte der Gesellschaft unterschritten wurde. 4,51 % (700.000 AGRANA-Aktien) der ausgegebenen AGRANA-Aktien (15.518.760 AGRANA-Aktien) werden von ABH mittelbar über eine Call-Option der Z&S auf AGRANA-Aktien gegenüber Südzucker gehalten. Der Ausübungszeitraum für die Call-Option beginnt mit 23. August 2017. 

    In der Meldung vom 6. Februar 2017 ist zudem angeführt, dass über ABH und als Partei eines Syndikatsvertrages (zwischen Südzucker und ZBG unter Beitritt von mittelbaren und unmittelbaren Gesellschaftern der ZBG) der Stimmrechtsanteil von Südzucker und SZVG an AGRANA mit Durchführung der Kapitalerhöhung bei AGRANA am 2. Februar 2017 89,36 % (13.867.201 AGRANA-Aktien) der ausgegebenen AGRANA-Aktien (15.518.760 AGRANA-Aktien) beträgt und damit die Schwelle von 90 % der Stimmrechte der Gesellschaft jeweils unterschritten wurde. 4,51 % (700.000 AGRANA-Aktien) der ausgegebenen AGRANA-Aktien (15.518.760 AGRANA-Aktien), die nicht nach dem Syndikatsvertrag zugerechnet werden, werden aufgrund der Call-Option der Z&S auf AGRANA-Aktien, die gegenüber Südzucker selbst als Stillhalterin besteht, zugerechnet. In dem gesamten relevanten Stimmrechtsanteil von 89,36 % sind daher die von der Call-Option umfassten Aktien doppelt gezählt. Der „bereinigte“ gesamte Stimmrechtsanteil beträgt 84,85 %.  

    Schließlich wird AGRANA in der Meldung vom 6. Februar 2017 darüber informiert, dass die gesamten relevanten Stimmrechte von RHO, die mittelbar kontrollierende Gesellschafterin der ZBG im Wege der LAREDO, LLI, MZ, Estezet und ALMARA (alle Wien) ist, an AGRANA aufgrund der bei AGRANA mit 2. Februar 2017 durchgeführten Kapitalerhöhung 83,62 % (12.976.772 AGRANA-Aktien) der ausgegebenen AGRANA-Aktien (15.518.760 AGRANA-Aktien) betragen und damit der Schwellenwert von 90 % der Stimmrechte unterschritten wurde. 4,51 % (700.000 AGRANA-Aktien) der ausgegebenen AGRANA-Aktien (15.518.760 AGRANA-Aktien) werden von RHO mittelbar über eine Call-Option der Z&S auf AGRANA-Aktien gegenüber Südzucker gehalten. Der Ausübungszeitraum für die Call-Option beginnt mit 23. August 2017. Die unmittelbaren Stimmrechte der Z&S bzw. über ihre Beteiligung an der Z&S mittelbaren Stimmrechte der ABH werden auch jeweils LAREDO, LLI, MZ, Estezet und ALMARA zugerechnet, deren gesamter relevanter Stimmrechtsanteil jeweils 83,38 % (12.938.772 AGRANA-Aktien) entspricht und jeweils den Schwellenwert von 90 % der Stimmrechte der Gesellschaft unterschritten hat. 

  • Meldung vom 7. Februar 2017 (Veräußerung der Stimmrechte an der Gesellschaft): 

    In der Meldung vom 7. Februar 2017 ist angeführt, dass der Stimmrechtsanteil von Z&S an AGRANA aufgrund der Veräußerung von 500.000 Stück AGRANA-Aktien durch Südzucker im Wege einer Privatplatzierung (parallel zur Kapitalerhöhung bei AGRANA), die am 7. Februar 2017 wirksam wurde (Verfügungsgeschäft), bei AGRANA mit 7. Februar 2017 80,15 % (12.438.772 AGRANA-Aktien) der ausgegebenen AGRANA-Aktien (15.518.760 AGRANA-Aktien) beträgt. Mit Veräußerung der 500.000 Stück AGRANA-Aktien durch Südzucker hat sich das Ausmaß der Z&S zukommenden Call-Option auf AGRANA-Aktien gegenüber Südzucker auf 200.000 Stück AGRANA-Aktien reduziert, sodass 1,29 % (200.000 AGRANA-Aktien) der ausgegebenen AGRANA-Aktien (15.518.760 AGRANA-Aktien) von Z&S über eine Call-Option auf AGRANA-Aktien gegenüber Südzucker gehalten werden. Damit wurde der relevante Schwellenwert von 4 % der Stimmrechte unterschritten. Der Ausübungszeitraum für die Call-Option beginnt mit 23. August 2017. 

    Die Meldung vom 7. Februar 2017 führt ferner aus, dass der der ABH, die unmittelbare Alleinaktionärin der Z&S ist, zuzurechnende Stimmrechtsanteil an AGRANA nach der Veräußerung von 500.000 Stück AGRANA-Aktien durch Südzucker im Wege einer Privatplatzierung (parallel zur Kapitalerhöhung bei AGRANA), die am 7. Februar 2017 wirksam wurde (Verfügungsgeschäft), am 7. Februar 2017 80,15 % (12.438.772 AGRANA-Aktien) der ausgegebenen AGRANA-Aktien (15.518.760 AGRANA-Aktien) beträgt. Mit der Veräußerung der 500.000 Stück AGRANA-Aktien durch Südzucker hat sich das Ausmaß der Z&S zukommenden Call-Option auf AGRANA-Aktien gegenüber Südzucker, die ABH zuzurechnen ist, auf 200.000 Stück AGRANA-Aktien reduziert, sodass 1,29 % (200.000 AGRANA-Aktien) der ausgegebenen AGRANA-Aktien (15.518.760 AGRANA-Aktien) von ABH (über Z&S) über eine Call-Option auf AGRANA-Aktien gegenüber Südzucker gehalten werden. Damit wurde der relevante Schwellenwert von 4 % der Stimmrechte unterschritten. Der Ausübungszeitraum für die Call-Option beginnt mit 23. August 2017.

    In der Meldung vom 7. Februar 2017 ist zudem angeführt, dass der direkt von Südzucker gehaltene Anteil von Stimmrechten an AGRANA aufgrund der Veräußerung von 500.000 Stück AGRANA-Aktien durch Südzucker im Wege einer Privatplatzierung (parallel zur Kapitalerhöhung bei AGRANA), die am 7. Februar 2017 wirksam wurde (Verfügungsgeschäft), am 7. Februar 2017 2,76 % (428.429 AGRANA-Aktien) der ausgegebenen AGRANA-Aktien (15.518.760 AGRANA-Aktien) beträgt (darin sind auch die 200.000 Stück AGRANA-Aktien, für deren Erwerb Südzucker der Z&S eine Call-Option eingeräumt hat, enthalten) und damit (ohne Berücksichtigung einer Zurechnung) die 5 % bzw. 4 % Schwelle unterschritten wurde. Die Meldung vom 7. Februar 2017 führt weiters aus, dass über ABH und als Partei eines Syndikatsvertrages (zwischen Südzucker und ZBG unter Beitritt von mittelbaren und unmittelbaren Gesellschaftern der ZBG) der Stimmrechtsanteil von Südzucker und SZVG an AGRANA aufgrund der Veräußerung von 500.000 Stück AGRANA-Aktien durch Südzucker im Wege einer Privatplatzierung (parallel zur Kapitalerhöhung bei AGRANA), die am 7. Februar 2017 wirksam wurde (Verfügungsgeschäft), am 7. Februar 2017 82,91 % (12.867.201 AGRANA-Aktien) der ausgegebenen AGRANA-Aktien (15.518.760 AGRANA-Aktien) beträgt. 1,29 % (200.000 AGRANA-Aktien) der ausgegebenen AGRANA-Aktien (15.518.760 AGRANA-Aktien), die nicht nach dem Syndikatsvertrag zugerechnet werden, werden aufgrund einer Call-Option auf AGRANA-Aktien, die gegenüber Südzucker selbst als Stillhalterin besteht, zugerechnet. In dem gesamten relevanten Stimmrechtsanteil von 82,91 % sind daher die von der Call-Option umfassten Aktien doppelt gezählt. Der „bereinigte“ gesamte Stimmrechtsanteil beträgt 81,63 %.  

    Schließlich wird AGRANA in der Meldung vom 7. Februar 2017 darüber informiert, dass die gesamten relevanten Stimmrechte von RHO, die mittelbar kontrollierende Gesellschafterin der ZBG im Wege der LAREDO, LLI, MZ, Estezet und ALMARA (alle Wien) ist, an AGRANA 80,40 % (12.476.772 AGRANA-Aktien) der ausgegebenen AGRANA-Aktien (15.518.760 AGRANA-Aktien) betragen. Mit der Veräußerung der 500.000 Stück AGRANA-Aktien durch Südzucker hat sich das Ausmaß der Z&S zukommenden Call-Option auf AGRANA-Aktien gegenüber Südzucker, die RHO zuzurechnen ist, auf 200.000 Stück AGRANA-Aktien reduziert, sodass 1,29 % (200.000 AGRANA-Aktien) der ausgegebenen AGRANA-Aktien (15.518.760 AGRANA-Aktien) mittelbar von RHO über eine Call-Option der Z&S auf AGRANA-Aktien gegenüber Südzucker gehalten werden. Damit wurde der relevante Schwellenwert von 4 % der Stimmrechte unterschritten. Der Ausübungszeitraum für die Call-Option beginnt mit 23. August 2017. Die unmittelbaren Stimmrechte der Z&S bzw. über ihre Beteiligung an der Z&S mittelbaren Stimmrechte der ABH werden auch jeweils LAREDO, LLI, MZ, Estezet und ALMARA zugerechnet, deren gesamter relevanter Stimmrechtsanteil jeweils 80,15 % (12.438.772 AGRANA-Aktien) entspricht. Mit der Veräußerung der 500.000 Stück AGRANA-Aktien durch Südzucker hat sich das Ausmaß der Z&S zukommenden Call-Option auf AGRANA-Aktien gegenüber Südzucker, die LAREDO, LLI, MZ, Estezet und ALMARA jeweils zuzurechnen ist, auf 200.000 Stück AGRANA-Aktien reduziert, sodass den erwähnten Gesellschaften jeweils 1,29 % (200.000 AGRANA-Aktien) der ausgegebenen AGRANA-Aktien (15.518.760 AGRANA-Aktien) zuzurechnen sind und jeweils der relevante Schwellenwert von 4 % der Stimmrechte unterschritten wurde.

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