AGRANA - ATYS Stand der kartellrechtlichen Verfahren

Stand der kartellrechtlichen Verfahren: Genehmigung in Frankreich und Ungarn, Untersagung in erster Instanz in Deutschland.

Datum: 22.04.2004

Stand der kartellrechtlichen Verfahren: Genehmigung in Frankreich und Ungarn, Untersagung in erster Instanz in Deutschland.

Trotz dieser vorläufigen Entscheidung in Deutschland ist AGRANA zuversichtlich, den schrittweisen Erwerb von ATYS zu realisieren, wie er im Jänner dieses Jahres mit Butler Capital Partners unterzeichnet wurde.

In acht Staaten musste die geplante Übernahme den Wettbewerbsbehörden zur Genehmigung vorgelegt werden. In zwei Staaten - Frankreich, Ungarn – wurde die Genehmigung schon erteilt, in einem – USA – wurde die Genehmigung für die nächsten Tage angekündigt. In vier Ländern – Mexiko, Tschechien, Slowakei, Österreich – ist das Verfahren noch offen, wobei AGRANA optimistisch ist, eine Genehmigung in den nächsten Wochen zu erhalten.

In Deutschland wurde nunmehr in erster Instanz eine Genehmigung versagt. Dies war für AGRANA umso überraschender, als noch vor drei Wochen das Bundeskartellamt in einem Schreiben mitteilte, keinen Untersagungsgrund zu erkennen.

Im Lichte dieses Schwenkes um 180 Grad wird AGRANA alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen, in der zweiten Instanz die Genehmigung in Deutschland zu erhalten.

Trotz dieser derzeitigen Untersagung in Deutschland unterstreicht AGRANA ihre Absicht, so bald und umfassend wie möglich diese weltweite Akquisition durchzuführen.