Compliance bei AGRANA
Die CFOs der Segmente und Tochtergesellschaften fungieren als Compliance-Beauftragte, um relevante Konzernanfragen noch schneller und effizienter umzusetzen. Zusätzlich zum Compliance Office besteht ein Compliance Board, das laufend über grundsätzliche Fragestellungen zum Thema Compliance berät.
AGRANA Whistleblowing System
AGRANA fördert eine positive und offene Unternehmenskultur. Compliance und Ethik haben einen hohen Stellenwert in unserem Konzern. Illegales oder unethisches Verhalten wird nicht toleriert.
Neben dem internen Standardmeldeweg, der aus dem direkten Vorgesetzten des Mitarbeitenden, einem anderen Vorgesetzten, dem der Mitarbeitende vertraut, oder der lokalen Personalabteilung, dem lokalen Compliance Verantwortlichen sowie dem Betriebsrat besteht, bietet AGRANA auch ein elektronisches Hinweisgebersystem an. Es soll helfen, Missstände aufzudecken und Fehlentwicklungen durch präventive Maßnahmen zu verhindern. Es steht allen Mitarbeitenden, Kundinnen und Kunden, Geschäftspartnern und anderen Personen zur Verfügung, die Rat suchen oder anonym oder namentlich einen Hinweis geben möchten.
Allgemeine Informationen
Wenn Sie Kenntnis von Missständen haben oder Rat in einer bestimmten Situation suchen, können Sie eine Meldung abgeben. Bitte beschreiben Sie Ihre Meldung möglichst detailliert und deutlich, damit wir potenzielles Fehlverhalten abstellen können. Mögliche Beweisstücke können Sie Ihrer Meldung beifügen. Sie können auch einen Postkasten einrichten, um mit uns zu kommunizieren.
Vergeltungsmaßnahmen gegen einen Hinweisgeber sind verboten und die Vertraulichkeit der Meldung wird gewährleistet.
Es ist jedoch untersagt, wissentlich falsche Informationen zu übermitteln oder Hinweise zu melden, die unbegründete Vorwürfe oder Anschuldigungen enthalten.
Wer bearbeitet die Meldungen?
Speziell geschulte Mitarbeitende der AGRANA Compliance Organisation sowie der Internen Revision bearbeiten die Meldungen mit größter Sorgfalt und nach dem 4-Augenprinzip.
In der Europäischen Union ist es auch möglich, eine Meldung an die lokale zuständige Behörde zu machen. In der Europäischen Union ist es auch möglich, eine Meldung an die lokale zuständige Behörde zu machen.