AGRANA beabsichtigt auch nach Reform der EU-Zuckermarktordung das Produktionsvolumen zu halten

Datum: 24.11.2005

Die Agrarminister der Europäischen Union haben heute eine Einigung zur Reform der Zuckermarktordung erzielt, wonach die Rübenpreise stufenweise über vier Jahre um 39,4 Prozent statt 42,6 Prozent gesenkt werden. Der Zuckerreferenzpreis bleibt in den Jahren 2006|07 und 2007|08 unverändert bei 631,9 EUR pro Tonne und sinkt in den beiden Folgejahren um 36 Prozent.

AGRANA – im Geschäftsfeld Zucker führender Produzent in Zentraleuropa – hat die Absicht, das bisherige Produktionsvolumen auch unter den neuen Rahmenbedingungen aufrecht zu erhalten.

Zum einen liegen die Rübenanbaugebiete von AGRANA großteils in EU-Gunstlagen. Zum anderen stehen künftig niedrigeren Zuckerpreisen entsprechend niedrigere Rübenpreise gegenüber. Die tatsächliche Entwicklung der Marktpreise wird auch wesentlich von der Akzeptanz des vorgesehenen Restrukturierungsfonds durch weniger wettbewerbsfähige Unternehmen und den dadurch reduzierten gesamteuropäischen Produktionsmengen abhängen.

Darüber hinaus wird AGRANA Maßnahmen zur Kostenoptimierung und Rationalisierung zu setzen haben, um damit die Wettbewerbsfähigkeit im Geschäftsfeld Zucker nachhaltig abzusichern. Dies beinhaltet auch die Überprüfung der bestehenden Produktionsstruktur in Österreich, Ungarn, der Slowakei und Tschechien. Entsprechende Entscheidungen werden bis Ende des laufenden Geschäftsjahres 2005|06 getroffen werden.

Ein Ventil für die WTO-bedingt nicht mehr zulässigen C-Zucker Exporte wird ab Oktober 2007 die neue AGRANA-Bioethanolanlage in Pischelsdorf sein, in der neben dem Hauptrohstoff Weizen auch Zuckerrüben-Dicksaft verarbeitet werden kann.

Andererseits bietet die neue Zuckermarktordnung für AGRANA auch zusätzliche Möglichkeiten. Die Aufstockung der europäischen Isoglukosequote ermöglicht der ungarischen Tochtergesellschaft Hungrana eine Mehrproduktion von rund 80.000 Tonnen. AGRANA wird überdies im Rahmen der künftigen Zuckermarktordnung ab 2009 auch die dann gegebenen Rohzuckerraffinationsmöglichkeiten zusätzlich zur Rübenzuckerproduktion ins Auge fassen.

Wesentliche Voraussetzung für die Nachhaltigkeit der europäischen Rübenzuckerproduktion ist nach der Reform der Zuckermarktordung die Absicherung des Außenhandelsschutzes im Rahmen der WTO-Runde durch die Beibehaltung der Schutzklausel sowie allenfalls die Gewährung des Status eines sensiblen Produktes für Zucker.