AGRANA - Vorstand beantragt Einräumung eines genehmigten Kapitals

Datum: 15.10.2004

Der Vorstand der AGRANA Beteiligungs-Aktiengesellschaft wird bei einer außerordentlichen Hauptversammlung am 5. November 2004 einen Vorratsbeschluss für eine Kapitalerhöhung beantragen. Der Antrag beinhaltet eine Ermächtigung des Vorstandes, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Grundkapital um höchstens 23,074 Mio EUR durch Ausgabe von bis zu 3,175 Mio Stammaktien zu erhöhen. Dieser Kapitalrahmen würde bei voller Ausnutzung eine Erhöhung des Grundkapitals um bis zu 28,8 Prozent bis spätestens 31. Dezember 2006 ermöglichen.

Der Vorstand begründet den Antrag auf Einräumung eines genehmigten Kapitals mit dem dynamischen Wachstumskurs der Unternehmensgruppe. Nach der Akquisition der Atys Gruppe, der dänischen Vallø Saft und der Steirerobst hat AGRANA innerhalb kürzester Zeit den neuen Geschäftsbereich Fruchtsaftkonzentrate und Fruchtzubereitungen aufgebaut. Derzeit läuft die Übernahme der deutschen WINK Gruppe, einem großen Hersteller von Fruchtsaftkonzentrat sowie der belgischen Dirafrost Frozen Fruit Industries.

AGRANA ist Weltmarktführer bei Fruchtzubereitungen und will ihre Positionen in verschiedenen Ländern noch ausbauen. Des weiteren werden in den Bereichen Fruchtsaftkonzentrate und Stärke noch Wachstumsprojekte verfolgt.
Der zu beantragende Kapitalrahmen soll die Möglichkeit eröffnen, diesen dynamischen Wachstumskurs bei Beibehaltung der soliden Bilanzstruktur des Konzerns fortsetzen zu können.
Mit der Beschlussfassung in der a.o. Hauptversammlung würde die Option eröffnet,  eine Kapitalerhöhung über die Börse durchzuführen. Nach der im Jahre 2002 erfolgten Umwandlung der Vorzugsaktien in Stammaktien wäre eine Kapitalerhöhung ein weiterer Schritt, die AGRANA-Aktie für den Markt attraktiver zu gestalten.