INFORMATION AN ZUCKERRÜBENBAUERN
Datum: 20.03.2018Der Gerichtshof der Europäischen Union hat im Zuge eines Gerichtsverfahrens – eingeleitet durch die europäische Zuckerindustrie – in seinem Urteil vom 9. Februar 2017 in der Rechtssache C-585/15 die Verordnung (EG) Nr. 2267/2000 und die Verordnung (EG) Nr. 1993/2001 für ungültig erklärt. Aufgrund dieses Urteils hat der Rat der Europäischen Union am 19. Februar 2018 die Verordnung (EU) 2018/264 erlassen, mit der insbesondere die Zuckerproduktionsabgabe für die Wirtschaftsjahre 1999/2000 und 2000/2001 neu festgesetzt wird.
Auf Basis dieser neuen Rechtsgrundlage und den damit neu festgesetzten Sätzen erwartet die AGRANA Zucker GmbH eine Umsetzung auf nationaler Ebene und somit eine Neufestsetzung der Produktionsabgabe für die betreffenden Wirtschaftsjahre durch die Agrarmarkt Austria (AMA) sowie eine Erstattung an die AGRANA Zucker GmbH (Rechtsnachfolgerin von AGRANA Zucker-Gesellschaft m.b.H. und AGRANA Zucker und Stärke Aktiengesellschaft) für die in den Wirtschaftsjahren 1999/2000 und 2000/2001 zu hoch erhobene Produktionsabgaben zuzüglich Zinsen.
Die AGRANA Zucker GmbH hat in diesem Fall jenen Teil der in den Wirtschaftsjahren 1999/2000 und 2000/2001 zu hoch erhobenen Produktionsabgaben, der von den Zuckerrübenverkäufern getragen wurde, an die Anspruchsberechtigten zuzüglich Zinsen bis 30.09.2018 zurückzuzahlen. Zuckerrübenbauern, welche in den betreffenden Wirtschaftsjahren an die AGRANA Zucker-Gesellschaft m.b.H. und AGRANA Zucker und Stärke Aktiengesellschaft Zuckerrüben verkauft haben, wurden von der AGRANA Zucker GmbH mittels persönlich adressierter Schreiben benachrichtigt. Sollten Sie an die AGRANA Zucker-Gesellschaft m.b.H. und AGRANA Zucker und Stärke Aktiengesellschaft in den betreffenden Wirtschaftsjahren Zuckerrüben verkauft haben und kein persönlich adressiertes Schreiben erhalten haben, ersuchen wir Sie, sich unverzüglich unter dem Kennwort „PRODUKTIONSABGABE“ bei der AGRANA Zucker GmbH zu melden und Ihre aktuelle Postadresse bekanntzugeben:
per E-Mail an: RohstoffTZ@ oder agrana.com
per Fax an: 02272 / 602 11284 oder
per Post an: AGRANA Zucker GmbH
Kennwort „PRODUKTIONSABGABE“
Josef-Reither-Straße 21-23, 3430 Tulln
Weiters ersuchen wir Sie, sich zu melden, wenn Sie alle Rechte und Pflichten einer Person, die in den Wirtschaftsjahren 1999/2000 bzw. 2000/2001 Zuckerrüben an die AGRANA Zucker-Gesellschaft m.b.H. und AGRANA Zucker und Stärke Aktiengesellschaft verkauft hat, zur Gänze übernommen haben (zB im Rahmen einer Erbschaft), da auch in diesen Fällen gegebenenfalls ein Anspruch auf Rückzahlung bestehen kann.
ACHTUNG: Nach dem 13.04.2018 einlangende Erklärungen können bei einer Neuberechnung jedenfalls nicht mehr berücksichtigt werden!
Die vorsätzliche Angabe falscher Daten wird mit einer Strafanzeige geahndet.