Kartellgericht weist Geldbußantrag gegen die AGRANA Zucker GmbH ab

Ad-Hoc

Kartellverfahren lief seit 2010; Urteil noch nicht rechtskräftig

Datum: 31.05.2019

Der von der österreichischen Bundeswettbewerbsbehörde im Jahr 2010 gestellte Antrag auf Entrichtung eines Bußgeldes im Rahmen eines Kartellverfahrens wegen des Verdachtes wettbewerbsbeschränkender Absprachen in Bezug auf Österreich gegen die AGRANA Zucker GmbH, Wien, und die Südzucker AG, Mannheim|Deutschland, wurde vom Kartellgericht Wien abgewiesen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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