Steirerobst – Einigung über Abfindungsangebot für Streubesitz

Datum: 24.08.2005

Die a.o. Hauptversammlung der Steirerobst AG hat am Dienstag, 23. August 2005, ohne Gegenstimmen eine nicht verhältnis- wahrende Spaltung beschlossen. Der Beschluss wurde nach einer langen und diskussionsreichen Hauptversammlung kurz vor Mitternacht gefasst. Diesem Abstimmungsergebnis war nach intensiven Verhandlungen eine Einigung zwischen dem größten Minderheitsaktionär Rupert-Heinrich Staller und der AGRANA Beteiligungs AG als Mehrheitsgesellschafter der Steirischen Agrarbeteiligungsgesellschaft m.b.H. vorausge-gangen. Diese Einigung wurde vom Interessenverband für Anleger ausdrücklich begrüßt.

Der Mehrheitsaktionär der Steirerobst AG, die Steirische Agrarbeteiligungsgesellschaft m.b.H. erhöht demnach ihr Angebot auf Barabfindung des Streubesitzes von zuletzt EUR 34,00 je Aktie auf EUR 43,00 je Aktie zuzüglich einem Dividendenäquivalent für das Geschäftsjahr 2004 und das gesamte Geschäftsjahr 2005 in Höhe von EUR 1,10 je Geschäftsjahr, sohin auf gesamt EUR 45,20 je Aktie.

Seitens Rupert-Heinrich Staller für die Minderheitsaktionäre und Johann Marihart als Vorstandsvorsitzender der AGRANA wurde einhellig betont, dass die Steirerobst auch nach dem Ausscheiden des Streubesitzes eine bedeutende Rolle im weiteren Ausbau der Frucht-Division der AGRANA-Gruppe einnehmen wird. Steirerobst kann sohin den dynamischen Wachstumskurs der letzten Jahre innerhalb der AGRANA-Gruppe optimal fortsetzen. Die ausscheidenden Minderheitsaktionäre der Steirerobst haben die Richtigkeit der Strategie der AGRANA, verstärkt auf den Ausbau der Frucht Division zu setzen, hervorgehoben.

Nach Eintragung der heute beschlossenen Spaltung in das Firmenbuch halten an der Steirerobst AG nur mehr die Steirische Agrarbeteiligungsgesellschaft m.b.H. sowie die AGRANA Frucht GmbH Aktien. Mit dem Wegfall des Streubesitzes wird auch die Streichung der Notierung an der Wiener Börse ausgelöst. Mit der Abwicklung des Aktientausches, der baren Zuzahlung sowie der Auszahlung der Barabfindungen wurde die Raiffeisenlandesbank Steiermark AG/Graz beauftragt.