Rahmenbedingungen
EU
Mit ihrer Verabschiedung der "Erneuerbare-Energien-Richtlinie" hat die EU im Jahr 2009 verbindliche Beimischungsziele für erneuerbare Energien im Transportsektor festgeschrieben: Bis zum Jahr 2020 muss ihr Anteil im Verkehrsbereich in allen Mitgliedsstaaten auf 10 %, bezogen auf den Energiegehalt, steigen.
Zur EU-Zielerreichung verwendete Biokraftstoffe müssen dabei strenge Nachhaltigkeitskriterien hinsichtlich Rohstoffaufbringung und -kultivierung sowie Treibhausgaseinsparungen gegenüber fossilen Kraftstoffen erfüllen, die im Rahmen einer Zertifizierung nach ISCC- Standard (International Sustainability & Carbon Certification) nachzuweisen sind.
Um den Nachhaltigkeitskriterien des ISCC-Standards zu entsprechen müssen Biokraftstoffe über ihren Lebenszyklus seit Januar 2017 mind. 50%, gegenüber fossilen Treibstoffen erzielen, um als solche zu gelten. Auch an die für die Bioethanolproduktion verwendeten Rohstoffe gibt es konkrete Anforderungen:
- Rohstoffe dürfen nicht von Flächen mit hoher Biodiversität (zB. Regenwäldern, Mooren) stammen
- Dünge- und Pflanzenschutzmittel dürfen nur limitiert eingesetzt werden
- Eine lückenlose Verfolgbarkeit der Herkunft der eingesetzten Rohstoffe muss gegeben sein
Österreich
In Österreich wurde die EU-Biokraftstoffrichtlinie durch eine Substitutionsverpflichtung im Rahmen der Novelle der Kraftstoffverordnung im November 2004 erstmalig in nationales Recht umgesetzt. Im Rahmen ihrer Substitutionsverpflichtung müssen in Österreich nun seit Oktober 2008 5,75 % des Gesamtenergieinhalts aller in Verkehr gebrachten Kraftstoffe durch biogene Treibstoffe substituiert werden. Zur Erreichung dieses vorgeschriebenen Substitutionszieles können sowohl Biokraftstoffe, wie reiner Biodiesel oder der umweltfreundliche Kraftstoff SuperEthanol E85, als auch den Kraftstoffsorten Diesel und Benzin beigemischte Mengen biogener Treibstoffe herangezogen werden.
Die österreichische Substitutionsverpflichtung von 5,75 % des Energieinhaltes der in Verkehr gebrachten Kraftstoffe wird im Moment durch einen höheren Beimischungsprozentsatz von Biodiesel zu Diesel erreicht. Konkret werden dem an österreichischen Tankstellen abgegebenem Dieselkraftstoff derzeit 6,3 Energieprozent Biodiesel beigemischt. Da in Österreich eine Kraftstoffnorm für eine Beimischung von 5 Energieprozent von Bioethanol zu Benzin fehlt, werden Benzin aktuell nur rund 3,4 Energieprozent Bioethanol (das entspricht rund 5 Volumenprozent) beigemischt.