Nachhaltige AGRANA-Produkte laut EU-Taxonomie
Im Sommer 2020 hat die EU mit der Taxonomie Verordnung 2020/852 ein Regelwerk verabschiedet, das Kriterien für den Ausweis von Umsätzen, Investitionen und Betriebsausgaben aus nachhaltigen Wirtschaftstätigkeiten definiert. Nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten haben einem der sechs EU-Umweltziele, nämlich Klimaschutz, Anpassung an den Klimawandel, nachhaltige Nutzung von Wasserressourcen, Wandel zu einer Kreislaufwirtschaft, Vermeidung von Umweltverschmutzung sowie Schutz von Ökosystemen und Biodiversität, zu dienen, ohne dabei eines der anderen fünf Umweltziele erheblich zu beeinträchtigen. Daneben haben sie soziale Mindeststandards zu erfüllen. Für AGRANAs Geschäftsjahr 2021|22 ist für Nicht-Finanzunternehmen eine Einschränkung auf den Ausweis EU-taxonomiefähiger Umsatzerlöse, CAPEX/Investitionsausgaben und OPEX/Betriebsausgaben vorgesehen. Für deren Bewertung wurden die Vorgaben für die unter den Zielen Klimaschutz (Ziel 1) und Klimawandelanpassung (Ziel 2) ausgewiesenen Wirtschaftstätigkeiten herangezogen.
Da die bisherigen Vorgaben der EU-Taxonomie Wirtschaftstätigkeiten aus dem Bereich Produktion von Lebensmitteln und Getränken bzw. Lebensmittelbestandteilen noch nicht adressieren, fällt ein großer Teil der Umsatzerlöse der AGRANA-Gruppe noch nicht in den Anwendungsbereich der EU-Taxonomie. Für das Geschäftsjahr 2021|22 kann die AGRANA-Gruppe daher EU-taxonomiefähige Umsatzerlöse ausschließlich aus ihren Wirtschaftstätigkeiten „4.13. Herstellung von Biogas und Biokraftstoffen für den Verkehr und von flüssigen Biobrennstoffen“ von am Standort Pischelsdorf|Österreich erzeugtem Bioethanol, aus der unter der Wirtschaftstätigkeit „5.7. Anaerobe Vergärung von Bioabfällen“ einzuordnenden Biogasproduktion, Aufbereitung und Einspeisung von Biomethan in das lokale Erdgasnetz am Standort der Zuckerfabrik Kaposvár|Ungarn (Details siehe Segmentbericht Zucker, Seite 72) sowie von am Standort der Stärkefabrik Gmünd|Österreich erzeugter thermoplastischer Stärke im Rahmen der Wirtschaftstätigkeit „3.17. Herstellung von Kunststoffen in Primärformen“ im Zähler berichten. Der Nenner dieser Kennzahl entspricht den Umsatzerlösen laut Ausweis im Konzernabschluss 2021|22.
Wirtschaftstätigkeit |
Einheit |
Umsatz 2021|22 |
Umsatz-Anteil |
Umsatz taxonomiefähig (A2) | t€ | 226.335 | 7,8 % |
Umsatz nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten (B) | t€ | 2.675.209 | 92,2 % |
Gesamt (A2+B) | t€ | 2.901.544 | 100 % |
EU-taxonomiefähige CAPEX/Investitionsausgaben betrafen im Rahmen der AGRANA-Geschäftstätigkeit im Berichtsjahr 2021|22 Investitionen, die u.a. den Wirtschaftstätigkeiten „4.25. Erzeugung von Wärme/Kälte aus Abwärme“, „7.1. Neubau“, „5.1. Bau, Erweiterung und Betrieb von Systemen der Wassergewinnung, -behandlung und -versorgung“, „6.5. Beförderung mit Motorrädern, Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen“, „7.2. Renovierung bestehender Gebäude“ sowie „9.1. Marktnahe Forschung, Entwicklung und Innovation“ im Zähler zuzurechnen sind. Der Nenner dieser Kennzahl entspricht den Investitionen in Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten laut Ausweis im Konzernabschluss 2021|22.
Wirtschaftstätigkeit |
Einheit |
CAPEX 2021|22 |
CAPEX-Anteil |
CAPEX taxonomiefähig (A2) | t€ | 8.756 | 10,6 % |
CAPEX nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten (B) | t€ | 73.611 | 89,4 % |
Gesamt (A2+B) | t€ | 82.367 | 100 % |
Die auf die Bereiche Maintenance & Repair, Short Term Lease, Building Renovation, Forschung & Entwicklung sowie Training eingeschränkte Definition von OPEX/Betriebsausgaben der EU-Taxonomie sowie die im Geschäftsjahr 2021|22 durchgeführte ex-post Betrachtung bestehender CAPEX & OPEX beschränken den Ausweis von OPEX im Berichtsjahr auf v.a. „4.13. Herstellung von Biogas und Biokraftstoffen für den Verkehr und von flüssigen Biobrennstoffen“, „9.1. Marktnahe Forschung, Entwicklung und Innovation“, „5.1. Bau, Erweiterung und Betrieb von Systemen der Wassergewin-nung, ‑behandlung und -versorgung“, „5.7. Anaerobe Vergärung von Bioabfällen“, „6.6 Güterbeförderung im Straßenverkehr“ im Zähler. Der Nenner dieser Kennzahl kann aufgrund der EU-taxonomiespezifischen Definition von Betriebsausgaben im Konzernabschluss 2021|22 nicht referenziert werden.
Wirtschaftstätigkeit |
Einheit |
OPEX 2021|22 |
OPEX-Anteil |
OPEX taxonomiefähig (A2) | t€ | 6.370 | 10,7 % |
OPEX nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten (B) | t€ | 53.151 | 89,3 % |
Gesamt (A2+B) | t€ | 59.521 | 100 % |
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