Ei­gen­ge­schäf­te von Füh­rungs­kräf­ten

Personen, die Führungsaufgaben innerhalb der AGRANA Beteiligungs-AG wahrnehmen (Mitglieder des Aufsichtsrates und Vorstandes), sowie in enger Beziehung zu ihnen stehende Personen müssen der AGRANA Beteiligungs-AG und der Österreichischen Finanzmarktaufsicht (FMA) jedes Eigengeschäft mit Anteilen oder Schuldtiteln der AGRANA Beteiligungs-AG oder damit verbundenen Derivaten oder anderen damit verbundenen Finanzinstrumenten melden.

Seit 3. Juli 2016 ist die Marktmissbrauchsverordnung Nr. 596/2014 (MAR) anwendbar. Die meldepflichtige Person muss die Meldung über Eigengeschäfte von Führungskräften unverzüglich, jedoch spätestens drei Geschäftstage nach dem Datum des Geschäfts an die AGRANA Beteiligungs-AG und an die FMA übermitteln. Bei der Übermittlung und Veröffentlichung der Meldung ist die Vorlage der Durchführungsverordnung (EU) 2016/523 zu verwenden. Im Anschluss veröffentlicht der Emittent die Meldung gemäß Art 19 Abs 3 MAR.

Meldepflichtige Eigengeschäfte von Führungskräften gemäß Artikel 19 Marktmissbrauchsverordnung (MAR)

Name

Funktion

Datum

Transaktionsdetails

Norbert Harringer CTO (bis 31.12.2025) 18.11.2024 Download
Stephan Büttner CFO 06.07.2023 Download

Veröffentlichungen zu Directors' Dealings der AGRANA Beteiligungs-AG bis inkl. 2. Juli 2016 finden Sie auf der Datenbank der FMA.