Eigengeschäfte von Führungskräften
Personen, die Führungsaufgaben innerhalb der AGRANA Beteiligungs-AG wahrnehmen (Mitglieder des Aufsichtsrates und Vorstandes), sowie in enger Beziehung zu ihnen stehende Personen müssen der AGRANA Beteiligungs-AG und der Österreichischen Finanzmarktaufsicht (FMA) jedes Eigengeschäft mit Anteilen oder Schuldtiteln der AGRANA Beteiligungs-AG oder damit verbundenen Derivaten oder anderen damit verbundenen Finanzinstrumenten melden.
Seit 3. Juli 2016 ist die Marktmissbrauchsverordnung Nr. 596/2014 (MAR) anwendbar. Die meldepflichtige Person muss die Meldung über Eigengeschäfte von Führungskräften unverzüglich, jedoch spätestens drei Geschäftstage nach dem Datum des Geschäfts an die AGRANA Beteiligungs-AG und an die FMA übermitteln. Bei der Übermittlung und Veröffentlichung der Meldung ist die Vorlage der Durchführungsverordnung (EU) 2016/523 zu verwenden. Die Übermittlung des Meldeformulars hat per E-Mail an die AGRANA Beteiligungs-AG (eigengeschaefte@) und die FMA ( agrana.commarktaufsicht@) zu erfolgen. Im Anschluss veröffentlicht der Emittent die Meldung gemäß Art 19 Abs 3 MAR. fma.gv.at
Meldepflichtige Eigengeschäfte von Führungskräften gemäß Artikel 19 Marktmissbrauchsverordnung (MAR)
Name |
Funktion |
Datum |
Transaktionsdetails |
Stephan Büttner | CFO | 06.07.2023 | Download |
Veröffentlichungen zu Directors' Dealings der AGRANA Beteiligungs-AG bis inkl. 2. Juli 2016 finden Sie auf der Datenbank der FMA.