Der Aufsichtsrat
Aufsichtsrat
- Mag. Erwin HAMESEDER - Vorsitzender
- Dr. Niels PÖRKSEN - 1. Vorsitzender-Stellvertreter
- Mag. Dr. Claudia SÜSSENBACHER M.B.L. - 2. Vorsitzender-Stellvertreterin
- Dipl.-Ing. Helmut FRIEDL
- Dr. Andrea GRITSCH
- Dipl.-Ing. Ernst KARPFINGER
- Dipl.-Ing. Josef PRÖLL
- Dr. Stefan STRENG
Vom Betriebsrat delegiert
- Stephan SAVIC
- Thomas BUDER
- Andreas KLAMLER
- Andrea BENISCHEK
Ausschüsse des Aufsichtsrats
Auszug aus der Geschäftsordnung des Aufsichtsrates:
Der Aufsichtsrat kann aus seinen Mitgliedern Ausschüsse bestellen, um die Sitzungen und Beschlussfassungen im gesamten Aufsichtsrat vorzubereiten; die Durchführung gefasster Beschlüsse zu überwachen oder bestimmte, vom gesamten Aufsichtsrat zur selbständigen Beschlussfassung zugewiesene Agenden zu erledigen.
Insbesondere ist ein Aufsichtsratsausschuss zu bestellen, der im Sinn des § 92 Abs. 4 AktG. für die Rechtsbeziehungen zwischen der Gesellschaft und den aktiven oder im Ruhestand befindlichen Vorstandsmitgliedern als Vertreter der Gesellschaft agiert ("Personalausschuss").
Weiters wird ein Präsidialausschuss bestellt, der vom Aufsichtsrat ermächtigt wird, in dringenden Angelegenheiten zu entscheiden. Die Dringlichkeit wird vom Vorsitzenden festgestellt.
Aufsichtsratsausschüsse bestehen aus dem Vorsitzenden oder einem Stellvertreter und einer vom Aufsichtsrat festzusetzenden Anzahl von Mitgliedern, ausgenommen den Ausschuss gem. Abs. 2, der aus dem Vorsitzenden und zwei weiteren Mitgliedern aus dem Kreis der von der Hauptversammlung gewählten Aufsichtsratsmitglieder besteht. Sofern zwei Stellvertreter des Vorsitzenden gewählt sind, sind diese zu bestellen.
Ausschüsse und ihre Mitglieder
Personalausschuss =
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Präsidialausschuss =
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Prüfungsausschuss: |
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Unabhängigkeit von Aufsichtsratsmitgliedern
Der Aufsichtsrat der AGRANA Beteiligungs-AG hat in seiner Sitzung vom 20. Februar 2006 beschlossen, die im Anhang 1 des Österreichischen Corporate Governance Kodex angeführten Unabhängigkeitskriterien zur Anwendung zu bringen.