11 Aug 2026
3 Min. Lesezeit

Beteiligungsmeldung gem §§ 130 bis 134 BörseG 2018

Überblick Meldung erfolgt nach Fristablauf Achtung: Gem § 137 BörseG 2018 ist das Ruhen der Stimmrechte zu beachten, wenn eine Person gegen die Beteiligungsmeldepflicht verstößt. 1. Emittent: AGRANA B...

Überblick

Meldung erfolgt nach Fristablauf

Achtung: Gem § 137 BörseG 2018 ist das Ruhen der Stimmrechte zu beachten, wenn eine Person gegen die Beteiligungsmeldepflicht verstößt.

1. Emittent: AGRANA Beteiligungs-Aktiengesellschaft

2. Grund der Mitteilung: Sonstiges

3. Meldepflichtige Person
Syndikat (§ 133 Z 1 BörseG 2018)

VornameName/NachnameSitzStaat
RAIFFEISENLANDESBANK NIEDERÖSTERREICH-WIEN AGWienÖsterreich
RAIFFEISEN-HOLDING NIEDERÖSTERREICH-WIEN registrierte Genossenschaft m.b.H.WienÖsterreich
„LAREDO“ Beteiligungs GmbHWienÖsterreich
„ALMARA“ Holding GmbHWienÖsterreich
LEIPNIK-LUNDENBURGER INVEST Beteiligungs AktiengesellschaftWienÖsterreich
Marchfelder Zuckerfabriken Gesellschaft m.b.H.WienÖsterreich
Zucker-Beteiligungsgesellschaft m.b.H.WienÖsterreich
Süddeutsche Zuckerrübenverwertungs-Genossenschaft eGOchsenfurtDeutschland
Südzucker AGMannheimDeutschland
AGRANA Zucker, Stärke und Frucht Holding AGWienÖsterreich

4. Namen der Aktionäre:

5. Datum der Schwellenberührung: 6.8.2026

6. Gesamtposition der meldepflichtigen Person

Prozentanteile der Stimmrechte, die zu Aktien gehören (7.A)Prozentanteile der Stimmrechte, die die Finanz-/sonstigen Instrumente repräsentieren (7.B.1 + 7.B.2)Summe von 7.A + 7.B in %Gesamtzahl der Stimmrechte des Emittenten
Situation am
Tag der Schwellenberührung
78,34 %1,28 %79,62 %62 488 976
Situation in der vorherigen Meldung (sofern anwendbar)78,34 %1,28 %79,62 %

Details

7. Details über die gehaltenen Instrumente am Tag der Berührung der Schwelle:

A: Stimmrechte, die zu Aktien gehören
ISIN der AktienAnzahl der StimmrechteProzentanteil der Stimmrechte
Direkt (§ 130 BörseG 2018)Indirekt (§ 133 BörseG 2018)Direkt (§ 130 BörseG 2018)Indirekt (§ 133 BörseG 2018)
AT000AGRANA348 955 08878,34 %
Subsumme A48 955 08878,34 %
B 1: Finanzinstrumente / sonstige Instrumente gem § 131 Abs 1 Z 1 BörseG 2018
Art des InstrumentsVerfalldatumAusübungsfristAnzahl der Stimmrechte die erworben werden könnenProzentanteil der Stimmrechte
Call-Optionn.a.ab 23.08.2017800 0001,28 %
Subsumme B.1800 0001,28 %
B 2: Finanzinstrumente / sonstige Instrumente gem § 131 Abs 1 Z 2 BörseG 2018
Art des InstrumentsVerfalldatumAusübungsfristPhysisches oder Cash SettlementAnzahl der StimmrechteProzentanteil der Stimmrechte
Subsumme B.2

8. Information in Bezug auf die meldepflichtige Person:

Die meldepflichtige Person (Punkt 3) wird nicht von einer natürlichen/juristischen Person kontrolliert und kontrolliert auch keine andere Person, die direkt oder indirekt Instrumente am Emittenten hält.

Volle Kette der kontrollierten Unternehmen, über die die Stimmrechte und/oder Finanz-/sonstigen Instrumente gehalten werden, beginnend mit der obersten kontrollierenden natürlichen oder juristischen Person:

ZifferNameDirekt kontrolliert durch ZifferDirekt gehaltene Stimmrechte in Aktien (%)Direkt gehaltene Finanz-/sonstige Instrumente (%)Total von beiden (%)
1RAIFFEISEN-HOLDING NIEDERÖSTERREICH-WIEN registrierte Genossenschaft m.b.H.0,24 %0,24 %
2RAIFFEISENLANDESBANK NIEDERÖSTERREICH-WIEN AG179,87 %79,87 %
3„LAREDO“ Beteiligungs GmbH1
4LEIPNIK-LUNDENBURGER INVEST Beteiligungs Aktiengesellschaft3
5Marchfelder Zuckerfabriken Gesellschaft m.b.H.4
6„ALMARA“ Holding GmbH1
7Zucker-Beteiligungsgesellschaft m.b.H.5,6
8Süddeutsche Zuckerrübenverwertungs-Genossenschaft eG
9Südzucker AG82,74 %2,74 %
10AGRANA Zucker, Stärke und Frucht Holding AG978,34 %1,28 %79,62 %

9. Im Falle von Stimmrechtsvollmacht

Datum der Hauptversammlung: -

Stimmrechtsanteil nach der Hauptversammlung: - entspricht - Stimmrechten

10. Sonstige Kommentare:

1. Die Stimmrechtsmitteilung erfolgt wegen Abschluss eines Spaltungs- und Übernahmevertrags zwischen RAIFFEISEN-HOLDING NIEDERÖSTERREICH-WIEN registrierte Genossenschaft m.b.H. (RHO) und RAIFFEISENLANDESBANK NIEDERÖSTERREICH-WIEN AG (RLB NÖ-W AG) am 06.08.2026 mit dem gemäß § 21 GenSpaltG unter anderem die Beteiligungen der RHO auf RLB NÖ-W AG übertragen werden sollen. Die Abspaltung und Übertragung stehen unter aufschiebenden Bedingungen. Mit Wirksamwerden der Abspaltung erwirbt RLB NÖ-W AG die direkt von RHO gehaltenen Aktien der AGRANA und die Beteiligungen der RHO an "ALMARA" Holding GmbH (ALMARA) und "LAREDO" Beteiligungs GmbH (LAREDO) und erlangt Parteistellung im Syndikatsvertrag (Punkt 10.6.).

2. Der Spaltungs- und Übernahmevertrag begründet ein Finanzinstrument von RLB NÖ W AG und damit einen Stimmrechtsanteil von RLB NÖ-W AG nach § 131 Abs 1 Z 1 und 2 BörseG 2018 von zusammen 49.907.088 (79,87 %), sodass die Schwellen von 4% bis 75% überschritten werden. Von dem Stimmrechtsanteil entfallen 0,24% auf die AGRANA-Aktien der RHO und 79,62 % auf den Stimmrechtsanteil der AGRANA Zucker, Stärke und Frucht Holding AG (ABH) (siehe Punkt 10.3. und 10.6.).

3. AGRANA Zucker, Stärke und Frucht Holding AG (ABH) hält (wie bisher) 48.955.088 Stück Aktien, entsprechend einem Stimmrechtsanteil von 78,34% (§ 130 Abs 1 BörseG 2018) sowie eine Call-Option zum Erwerb von 800.000 AGRANA-Aktien von Südzucker (7.B.1.), entsprechend einem relevanten Stimmrechtsanteil von 1,28% (§ 131 Abs 1 Z 1 BörseG 2018). Der gesamte relevante Stimmrechtsanteil von ABH entspricht 79,62%.

4. Südzucker hält (wie bisher) 1.713.716 Stück Aktien, entsprechend einem Stimmrechtsanteil aus direkt gehaltenen Aktien von 2,74% (§ 130 Abs 1 BörseG 2018), wobei diese Aktien nicht nach dem Syndikatsvertrag (Punkt 10.6.) zugerechnet werden. Darin enthalten sind auch die 800.000 Stück Aktien (1,28%), für deren Erwerb Südzucker der ABH eine Call-Option eingeräumt hat (10.3.).

5. Südzucker sind über ABH und als Partei des Syndikatsvertrags (Punkt 10.6.) (§ 133 Z 1, Z 4 BörseG 2018) und über Südzucker der Süddeutsche Zuckerrübenverwertungs-Genossenschaft eG (§ 133 Z 4 BörseG 2018) die Stimmrechte von Südzucker und ABH zuzurechnen. Der gesamte relevante Stimmrechtsanteil entspricht 82,36% (§ 130, 131 BörseG 2018). Die Call-Option (Punkt 10.3.) bezieht sich auf von Südzucker direkt gehaltene AGRANA-Aktien. In dem gesamten relevanten Stimmrechtsanteil von 82,36% sind daher die von der Call-Option umfassten Aktien doppelt gezählt. Der "bereinigte" gesamte Stimmrechtsanteil beträgt 81,08%.

6. Zwischen Südzucker und Zucker-Beteiligungsgesellschaft m.b.H. (ZBG) besteht ein Syndikatsvertrag. Als mittelbare und unmittelbare Gesellschafter der ZBG sind RHO und die von RHO mittelbar und unmittelbar kontrollierten Gesellschaften, ALMARA, Marchfelder Zuckerfabriken Gesellschaft m.b.H. (MZ) und LEIPNIK-LUNDENBURGER INVEST Beteiligungs Aktiengesellschaft (LLI) dem Syndikatsvertrag beigetreten. Der gesamte relevante Stimmrechtsanteil von RHO entspricht 79,87% (Zurechnung und Direktanteil, siehe oben 8.); die Stimmrechte von ABH (Punkt 10.3.) werden jeweils zugerechnet (§ 133 Z 1, 4 BörseG 2018).

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