Corporate governance
Wir stellen strenge Anforderungen an Führung und Transparenz. Diese sind die Schlüssel zu verantwortungsvoller Führung und zuverlässiger Unternehmensführung.
Unser Ziel: Das Vertrauen nationaler und internationaler Investoren in die nachhaltige Wertschöpfungskraft unseres Unternehmens fördern. Wir agieren nach den Prinzipien des Österreichischen Corporate Governance Kodex. Das Regelwerk für die Leitung und Überwachung von börsennotierten Aktiengesellschaften ist eine Maßnahme der freiwilligen Selbstverpflichtung.
Bekenntnis zum Kodex
Der Aufsichtsrat der AGRANA Beteiligungs-AG hat erstmals in seiner Sitzung vom 24. Februar 2005 der Verpflichtung des Unternehmens zur Einhaltung des Österreichischen Corporate Governance Kodex zugestimmt.
Die Unternehmenskultur in der AGRANA-Gruppe fußt seit jeher auf der offenen und konstruktiven Zusammenarbeit von Vorstand und Aufsichtsrat, die gemeinsam dafür Sorge tragen, dass die Vorgaben des Kodex möglichst vollinhaltlich erfüllt werden. Untenstehend finden Sie die gültige Satzung der AGRANA Beteiligungs-AG sowie den Corporate Governance Bericht 2025|26, den Österr. Corporate Governance Kodex (Fassung Jänner 2025) und den aktuellsten Evaluierungsbericht der KPMG Austria Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft GmbH.
Unser Aufsichtsrat
Der Aufsichtsrat der AGRANA Beteiligungs-AG besteht aus zwölf Mitgliedern: Acht werden von den Aktionär:innen in der Hauptversammlung gewählt, vier Arbeitnehmervertreter:innen werden vom Betriebsrat entsandt.

Comply or Explain
Die Einhaltung sämtlicher als Legal Requirement bezeichneter Regeln (L-Regeln) ist für AGRANA selbstverständlich.
Ähnliches gilt für die im Bereich "Comply or Explain" enthaltenen Empfehlungen, deren Erfüllung das Unternehmen anstrebt.
Im Geschäftsjahr 2025|26 wurden mit Ausnahme der nachfolgend angeführten „Explains“ sämtliche C-Regeln des Kodex eingehalten:

Regel 49 (zustimmungspflichtige Verträge)
Gemäß § 95 Abs. 5 Z12 AktG bedürfen Verträge mit Mitgliedern des Aufsichtsrates, durch die sich diese außerhalb ihrer Tätigkeit im Aufsichtsrat gegenüber der Gesellschaft oder einem Tochterunternehmen zu einer Leistung gegen ein nicht geringfügiges Entgelt verpflichten, der Zustimmung des Aufsichtsrates. Dies gilt auch für Verträge mit Unternehmen, an denen ein Mitglied des Aufsichtsrates ein erhebliches wirtschaftliches Interesse hat. Beim erstmaligen Bekenntnis zum Corporate Governance Kodex im Jahr 2005 hat der Aufsichtsrat beschlossen, Gegenstand und Bedingungen solcher Verträge aus geschäftspolitischen und Wettbewerbsgründen nicht im Geschäftsbericht zu veröffentlichen, wie in Regel 49 gefordert.
Vergütungsberichte
Dieser Vergütungsbericht, der vom Vorstand und Aufsichtsrat der AGRANA Beteiligungs-AG (AGRANA) gemäß § 78c AktG erstellt wurde, enthält einen Überblick über die im Geschäftsjahr 2025|26 den aktuellen und ehemaligen Mitgliedern des Vorstandes sowie den Mitgliedern des Aufsichtsrates der AGRANA gewährte oder geschuldete Vergütung einschließlich sämtlicher Vorteile in jeglicher Form.
Eigengeschäfte von Führungskräften
Personen, die Führungsaufgaben innerhalb der AGRANA Beteiligungs-AG wahrnehmen (Mitglieder des Aufsichtsrates und Vorstandes), sowie in enger Beziehung zu ihnen stehende Personen müssen der AGRANA Beteiligungs-AG und der Österreichischen Finanzmarktaufsicht (FMA) jedes Eigengeschäft mit Anteilen oder Schuldtiteln der AGRANA Beteiligungs-AG oder damit verbundenen Derivaten oder anderen damit verbundenen Finanzinstrumenten melden.
Seit 3. Juli 2016 ist die Marktmissbrauchsverordnung Nr. 596/2014 (MAR) anwendbar. Die meldepflichtige Person muss die Meldung über Eigengeschäfte von Führungskräften unverzüglich, jedoch spätestens drei Geschäftstage nach dem Datum des Geschäfts an die AGRANA Beteiligungs-AG und an die FMA übermitteln. Bei der Übermittlung und Veröffentlichung der Meldung ist die Vorlage der Durchführungsverordnung (EU) 2016/523 zu verwenden. Im Anschluss veröffentlicht der Emittent die Meldung gemäß Art 19 Abs 3 MAR.

Meldepflichtige Eigengeschäfte von Führungskräften gemäss Artikel 19 Marktmissbrauchsverordnung (MAR)
Veröffentlichungen zu Directors' Dealings der AGRANA Beteiligungs-AG bis inkl. 2. Juli 2016 finden Sie auf der Datenbank der FMA.
Einblicke & Berichte
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