AD-HOC
31 May 2019
3 Min. Lesezeit

Kartellgericht weist Geldbußantrag gegen die AGRANA Zucker GmbH ab

Kartellverfahren lief seit 2010; Urteil noch nicht rechtskräftig Der von der österreichischen Bundeswettbewerbsbehörde im Jahr 2010 gestellte Antrag auf Entrichtung eines Bußgeldes im Rahmen eines ...

Kartellverfahren lief seit 2010; Urteil noch nicht rechtskräftig

Der von der österreichischen Bundeswettbewerbsbehörde im Jahr 2010 gestellte Antrag auf Entrichtung eines Bußgeldes im Rahmen eines Kartellverfahrens wegen des Verdachtes wettbewerbsbeschränkender Absprachen in Bezug auf Österreich gegen die AGRANA Zucker GmbH, Wien, und die Südzucker AG, Mannheim|Deutschland, wurde vom Kartellgericht Wien abgewiesen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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