Kartellgericht weist Geldbußantrag gegen die AGRANA Zucker GmbH ab
Kartellverfahren lief seit 2010; Urteil noch nicht rechtskräftig Der von der österreichischen Bundeswettbewerbsbehörde im Jahr 2010 gestellte Antrag auf Entrichtung eines Bußgeldes im Rahmen eines ...
Der von der österreichischen Bundeswettbewerbsbehörde im Jahr 2010 gestellte Antrag auf Entrichtung eines Bußgeldes im Rahmen eines Kartellverfahrens wegen des Verdachtes wettbewerbsbeschränkender Absprachen in Bezug auf Österreich gegen die AGRANA Zucker GmbH, Wien, und die Südzucker AG, Mannheim|Deutschland, wurde vom Kartellgericht Wien abgewiesen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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