05 Aug 2020
3 Min. Lesezeit

Beteiligungsmeldung gem §§ 130 bis 134 BörseG 2018

Überblick |_| Meldung erfolgt nach Fristablauf Achtung: Gem § 137 BörseG 2018 ist das Ruhen der Stimmrechte zu beachten, wenn eine Person gegen die Beteiligungsmeldepflicht verstößt. 1. Emittent: A...

Überblick

|_|  Meldung erfolgt nach Fristablauf

Achtung: Gem § 137 BörseG 2018 ist das Ruhen der Stimmrechte zu beachten, wenn eine Person gegen die Beteiligungsmeldepflicht verstößt.

1. Emittent: AGRANA Beteiligungs-Aktiengesellschaft

2. Grund der Mitteilung: Sonstiges

3. Meldepflichtige Person Syndikat (§ 133 Z 1 BörseG 2018)

VornameName/NachnameSitzStaat
RAIFFEISEN-HOLDING NIEDERÖSTERREICH-WIEN registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung Wien Österreich
„LAREDO“ Beteiligungs GmbH Wien Österreich
„ALMARA“ Holding GmbH Wien Österreich
LEIPNIK-LUNDENBURGER INVEST Beteiligungs Aktiengesellschaft Wien Österreich
Marchfelder Zuckerfabriken Gesellschaft m.b.H. Wien Österreich
Estezet Beteiligungsgesellschaft m.b.H. Wien Österreich
Zucker-Beteiligungsgesellschaft m.b.H. Wien Österreich
Süddeutsche Zuckerrübenverwertungs-Genossenschaft eG Ochsenfurt Deutschland
Südzucker AG Mannheim Deutschland
AGRANA Zucker, Stärke und Frucht Holding AG Wien Österreich

4. Namen der Aktionäre: siehe Punkte 8. und 10.

5. Datum der Schwellenberührung: 4.8.2020

6. Gesamtposition der meldepflichtigen Person

Prozentanteile der Stimmrechte, die zu Aktien gehören (7.A) Prozentanteile der Stimmrechte, die die Finanz-/sonstigen Instrumente repräsentieren (7.B.1 + 7.B.2) Summe von
7.A + 7.B in %
Gesamtzahl der Stimmrechte des Emittenten
Situation am Tag der Schwellenberührung 78,34 % 1,28 % 79,62 % 62 488 976
Situation in der vorherigen Meldung (sofern anwendbar) 78,86 % 1,29 % 80,15 %

Details

7. Details über die gehaltenen Instrumente am Tag der Berührung der Schwelle:

A: Stimmrechte, die zu Aktien gehören

ISIN der Aktien
Anzahl der Stimmrechte Prozentanteil der Stimmrechte
Direkt
(§ 130 BörseG 2018)
Indirekt
(§ 133 BörseG 2018)
Direkt
(§ 130 BörseG 2018)
Indirekt
(§ 133 BörseG
2018)
AT000AGRANA3 48 955 088 78,34 %
Subsumme A 48 955 088 78,34 %
B 1: Finanzinstrumente / sonstige Instrumente gem § 131 Abs 1 Z 1 BörseG 2018

Art des Instruments

Verfalldatum

Ausübungsfrist
Anzahl der Stimmrechte die erworben werden können
Prozentanteil der Stimmrechte
Call-Option n.a. ab 23.08.2017 800 000 1,28 %
Subsumme B.1 800 000 1,28 %
B 2: Finanzinstrumente / sonstige Instrumente gem § 131 Abs 1 Z 2 BörseG 2018
Art des Instruments Verfalldatum Ausübungsfrist Physisches oder Cash Settlement Anzahl der Stimmrechte Prozentanteil der Stimmrechte
Subsumme B.2

8. Information in Bezug auf die meldepflichtige Person:

|_|  Die meldepflichtige Person (Punkt 3) wird nicht von einer natürlichen/juristischen Person kontrolliert und kontrolliert auch keine andere Person, die direkt oder indirekt Instrumente am Emittenten hält.

|X| Volle Kette der kontrollierten Unternehmen, über die die Stimmrechte und/oder Finanz-/sonstigen Instrumente gehalten werden, beginnend mit der obersten kontrollierenden natürlichen oder juristischen Person:

Ziffer Name Direkt kontrolliert durch Ziffer Direkt gehaltene Stimmrechte in  Aktien (%) Direkt gehaltene  Finanz-/sonstige Instrumente (%) Total von beiden (%)
1 RAIFFEISEN-HOLDING NIEDERÖSTERREICH-WIEN registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung 0,24 % 0,24 %
2 „LAREDO“ Beteiligungs GmbH 1
3 LEIPNIK-LUNDENBURGER INVEST Beteiligungs Aktiengesellschaft 2
4 Marchfelder Zuckerfabriken Gesellschaft m.b.H. 3
5 „ALMARA“ Holding GmbH 1
6 Estezet Beteiligungsgesellschaft m.b.H. 5
7 Zucker-Beteiligungsgesellschaft m.b.H.
8 Süddeutsche Zuckerrübenverwertungs-Genossenschaft eG
9 Südzucker AG 8 2,74 % 2,74 %
10 AGRANA Zucker, Stärke und Frucht Holding AG 9 78,34 % 1,28 % 79,62 %

9. Im Falle von Stimmrechtsvollmacht

Datum der Hauptversammlung: -

Stimmrechtsanteil nach der Hauptversammlung: - entspricht - Stimmrechten

10. Sonstige Kommentare:

1. Die Stimmrechtsmitteilung erfolgt wegen der Verschmelzung von Z&S Zucker und Stärke Holding AG (Z&S) auf die AGRANA Zucker, Stärke und Frucht Holding AG (ABH). Z&S hielt direkt 48.955.088 Stück Aktien, entsprechend einem Stimmrechtsanteil von 78,34% (§ 130 Abs 1 BörseG 2018) sowie eine Call-Option zum Erwerb von 800.000 AGRANA-Aktien von Südzucker (7.B.1.), entsprechend einem relevanten Stimmrechtsanteil von 1,28% (§ 131 Abs 1 Z 1 BörseG 2018) (vor Wirksamwerden des Aktiensplits im Verhältnis 1 : 4 umfasste die Call-Option entsprechend 200.000 AGRANA-Aktien), zusammen einen relevanten Stimmrechtsanteil von 79,62%. Dieser Stimmrechtsanteil war ABH schon bisher gemäß § 133 Z 4 BörseG 2018 zuzurechnen.

2. Z&S ist mit Wirkung zum 04.08.2020 (Firmenbucheintragung) erloschen. Z&S hat daher die Anteilsschwellen von 75, 50, 45, 40, 35, 30, 25, 20, 15, 10, 5 und 4% unterschritten. Im Zuge der Verschmelzung sind die Aktien und auch die Call-Option zum Erwerb von 800.000 AGRANA-Aktien von Südzucker (7.B.1.) auf ABH übergegangen. ABH hält die bisher zugerechneten Stimmrechte aus den Aktien und der Call-Option nun direkt.

3. Südzucker hält unverändert 1.713.716 Stück Aktien, entsprechend einem Stimmrechtsanteil aus direkt gehaltenen Aktien von 2,74% (§ 130 Abs 1 BörseG 2018), wobei diese Aktien nicht nach dem Syndikatsvertrag (Punkt 10.5) zugerechnet werden. Darin enthalten sind auch die 800.000 Stück Aktien (1,28%), für deren Erwerb Südzucker der Z&S (nunmehr infolge Gesamtrechtsnachfolge der ABH) eine Call-Option eingeräumt hat (10.1 und 10.2.).

4. Südzucker sind über ABH und als Partei des Syndikatsvertrags (siehe Punkt 10.5.) (§ 133 Z 4, Z 7 BörseG 2018) und über Südzucker der Süddeutsche Zuckerrübenverwertungs-Genossenschaft eG (§ 133 Z 4 BörseG 2018) die Stimmrechte von Südzucker und ABH zuzurechnen. Der gesamte relevante Stimmrechtsanteil entspricht 82,36% (§ 130, 131 BörseG 2018). Die Call-Option (Punkt 10.1 und 10.2.) bezieht sich auf von Südzucker direkt gehaltene AGRANA-Aktien. In dem gesamten relevanten Stimmrechtsanteil von 82,36% sind daher die von der Call-Option umfassten Aktien doppelt gezählt. Der „bereinigte“ gesamte Stimmrechtsanteil beträgt 81,08%.

5. Zwischen Südzucker und Zucker-Beteiligungsgesellschaft m.b.H. (ZBG) besteht ein Syndikatsvertrag. Als mittelbare und unmittelbare Gesellschafter der ZBG sind RAIFFEISEN-HOLDING NIEDERÖSTERREICH-WIEN registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung (RHO) und die von RHO mittelbar und unmittelbar kontrollierten Gesellschaften, „ALMARA“ Holding GmbH (ALMARA), Estezet Beteiligungsgesellschaft m.b.H. (Estezet), Marchfelder Zuckerfabriken Gesellschaft m.b.H. (MZ) und LEIPNIK-LUNDENBURGER INVEST Beteiligungs Aktiengesellschaft (LLI) dem Syndikatsvertrag beigetreten. RHO kontrolliert mittelbar ZBG, und zwar über LLI, die MZ kontrolliert, sowie über ALMARA, die Estezet kontrolliert. RHO ist Alleingesellschafterin der „LAREDO“ Beteiligungs GmbH, die unmittelbar LLI kontrolliert und Alleingesellschafterin von ALMARA, die unmittelbar Estezet kontrolliert. Der gesamte relevante Stimmrechtsanteil von RHO entspricht 79,87% (Zurechnung und Direktanteil, siehe oben 8.); die Stimmrechte von ABH (Punkt 10.1 und 10.2.) werden jeweils zugerechnet (§ 133 Z 1, 4, 7 BörseG 2018) und der zugerechnete Stimmrechtsanteil gemäß § 131 BörseG 2018 beträgt 1,28%. Der gesamte zuzurechnende Stimmrechtsanteil (§§ 130, 131 BörseG 2018) entspricht jeweils 79,87%.

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